30.04.2010

Quad Führerschein

von Mario

Die in Deutschland Quad genannten Sport- und Freizeitfahrzeuge sind kleine vierräderige Fahrzeuge für ein bis zwei Personen. Da es sich bei Quads um keine Zweiräder handelt, darf man sie nur mit der Führerscheinklasse B oder T, wie für PKW oder Traktor, oder Klasse S fahren. Bei letzterem handelt es sich um eine seit 2005 eingeführte Führerscheinklasse, welche bereits 16-jährigen gestattet, ein Quad mit einem Hubraum von maximal 50cm³ und einer Geschwindigkeit von 45km/h zu fahren. Kraftfahrtstraßen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Schnellstraßen genannt, sowie Autobahnen dürfen nicht befahren werden, da die Quads die dafür gültige Mindestgeschwindigkeit nicht erreichen können. Fahrer Das Fahrzeug muss ähnlich wie bei einem Cityroller mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet werden. Anders als bei Rollern muss beim Quad ein vorderes Kennzeichen angebracht werden. Des Weiteren bestehen eine Helmpflicht sowie die Mitführung eines zugelassenen Verbandkastens und eines Warndreiecks. Hierbei ist zu beachten, dass ein Motorradverbandskasten nicht ausreichend ist. Es handelt sich laut Gesetzestext bei einem Quad nicht um ein zwei- sondern vierrädriges Fahrzeug und wird somit dem PKW, was dies betrifft, gleichgestellt. Ab 15 ½ kann jeder Jugendliche mit dem nötigen Kleingeld bei allen gängigen Fahrschulen das Erreichen des Führerscheins für einen Quad in Angriff nehmen.

Schlagworte

Kommentare

08:23 Uhr 11.12.2010

Heinz Günter

22) Wer hat Lust Jackpots zu knacken und würde sich gern mal austauschen?

21:41 Uhr 07.12.2010

Frauke

Das Thema ist durchaus interessant, hat Diskussionspotenzial.

08:48 Uhr 09.11.2010

Didi

Hier gibt es ja sehr viele schöne Bilder :) Habt ihr die selbst geschossen?

20:13 Uhr 08.11.2010

Lucie

Hab mir das jetzt mal durchgelesen und kann nur zustimmen.

17:12 Uhr 10.10.2010

Lombardi

*Anm. des Autors: Sehr geehrter Auftraggeber, aufgrund der Natur diese Auftrages, keine themenbezogenen Kommentare zu liefern, und der Vielfalt an potentiell möglichen Blogs und deren Inhalte, habe ich mir erlaubt die Anzahl der zu verfassenden Beiträge (30) deutlich zu überschreiten und dafür jedoch auch Kommentare mit einzubringen die kürzer als die vorgegebenen 8 Mindestwörter ausfallen. Erfahrungsgemäß sind Blogkommentare nicht selten deutlich kürzer oder gar sinnloser, und auch nicht immer in korrekter Groß- und Kleinschreibung verfasst, sodass ich auch dies mit berücksichtigt habe. Somit haben Sie nun die freie Auswahl zwischen kurzen und langen fiktiven Sätzen verschiedenster Stile. Diese Anmerkung umfasst insgesamt 113 Wörter, welche bitte bei der Gesamtwortzahl zu berücksichtigen sind.

Kommentar abgeben

Name*
E-Mail**
Website